AGB für Softwareprodukte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lizenzbestimmungen) asa-control

NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die Softwareprodukte
Stuco AG Industrieweg 12, 3360 Herzogenbuchsee, - nachfolgend „Stuco AG “ genannt - stellt dem Lizenznehmer die gewünschte Software asa-control (nachfolgend „Software“ genannt) zu folgenden Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung:

1. Geltungsbereich

  1. Die Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien über die Bereit- und Zurverfügungstellung von Software
  2. Ganz oder teilweise anders lautende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass Stuco AG in Kenntnis anders lautender Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers Leistungen erbringt.
  3. Stuco AG stellt dem Lizenznehmer die Software ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
    1.  

2. Nutzungsrechte und Nutzungsrechtsausübung

2.1 Die Software unterliegt dem schweizerischen Urheberrecht. Sie ist bzw. gilt als elektronisch zugängliches Datenbankwerk im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Stuco AG ist Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software.

2.2 Dem Lizenznehmer wird für die Dauer der Vertragslaufzeit an der Software ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Benutzerzahl und Zeit eingeräumt.

2.3 Stuco AG stellt dem Lizenznehmer die Software auf Wunsch alternativ wie folgt zur Verfügung:

a) Stuco AG richtet einen individuellen Zugang für den Lizenznehmer ein. Der Zugriff auf das Hosting-System von Stuco AG erfolgt über das Internet. Dabei ist die Software über Benutzername und Passwort geschützt, die von Stuco AG für jeden Benutzer initial vergeben werden.

b) Wird die Software dem Lizenznehmer in der jeweils aktuellen Version zur Integration in sein Intranet auf Basis eines Datenträgers (CD-Rom oder andere Datenträger) zur Verfügung gestellt, führt dieser selbständig die ordnungsgemässe Installation auf seinen IT-Systemen aus und stellt sicher, dass die Software nur der vertraglich definierten Nutzergruppe zugänglich gemacht wird.

2.4 Im Falle einer Überlassung der Software auf einem Datenträger dient die Original CD-Rom (oder anderer Datenträger) nach der Installation der Software auf dem Massenspeicher einer Hardware als Sicherungskopie. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte die Software zu ändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder sonstwie umzuarbeiten oder die Programme zu dekompilieren, soweit dies nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.

2.5 Bei Nutzung der Software mittels Internetzugang führt Stuco AG bei gesonderter Beauftragung durch den Lizenznehmer gegen Vergütungszahlung oder bei Lizenzierung der entsprechenden Modulpakete auf Wunsch des Lizenznehmer einmalig kostenlos einen Datenimport durch, soweit dies bei der lizenzierten Software möglich ist. In keinem dieser Fälle haftet Stuco AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Unversehrtheit der importierten Daten.

2.6 Der Lizenznehmer darf Urheberrechtsvermerke oder der Identifikation dienende Merkmale der Software weder löschen, noch verändern oder verdecken

2.7 Bei Beendigung des Lizenzvertrages erlöschen für den Lizenznehmer das Recht und die Möglichkeit des Zugriffs auf die Software mittels Internet. Wird das Lizenzverhältnis aufgelöst, können kostenpflichtig folgende Möglichkeiten angeboten werden um die Daten für den Lizenznehmer weiterhin bereitzustellen:

- Variante Hosting: Die Lösung bleibt für einen zu vereinbarenden Zeitraum auf den Servern Stuco. Die Lösung verfügt nur noch über Viewer-Rechte. Die Lösung läuft im Release Verfahren weiterhin mit. (Kostenpflichtig für Hosting und einen Viewer). Wir empfehlen dieses Vorgehen.

- Variante elektronische Datenübertragung. Stuco unterstützt den Lizenznehmer (kostenpflichtig) auf Wunsch, beim übertragen von Datenbankdaten (bsp. über einzurichtende Schnittstellen) soweit dies technisch möglich ist.

    1.  

3. Weitergabe

3.1 Falls der Lizenznehmer die Software auf Datenträger gespeichert erhalten hat, ist er nicht berechtigt, die Software oder Teile der Software dauerhaft oder vorübergehend Dritten zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben, die nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehören. Verboten sind insbesondere die Vermietung, der Verkauf, das Verleihen, die Verpachtung oder sonstige Weitergabe an unberechtigte Dritte. Im Falle des Zugriffs auf die Software mittels Internet ist darüber hinaus die Überlassung der Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte verboten.

    1.  

4. Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung

4.1 Stuco AG kann eine Bestellung des Lizenznehmers innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Lizenznehmer annehmen.

4.2 Der Vertrag kommt spätestens nach erfolgter Auftragsbestätigung durch Stuco AG mit der ersten Erfüllungshandlung des Lizenznehmer (Entgegennahme des Datenträgers, der Zugangsdaten oder Vergütungszahlung) zustande.

4.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.

4.4 Beiden Parteien bleibt das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Stuco AG insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Nutzungsbeschränkungen gemäss Ziffer 2(und folgende) und 3(und folgende) verstösst oder die Software anderweitig rechtswidrig nutzt.

4.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch bei Übermittlung per Telefax als gewahrt gilt.

4.6 Lizenzierungen als Testversionen oder zu Werbezwecken, ob kostenlos oder kostenpflichtig, werden vom Lizenzgeber unverbindlich und ohne Verpflichtungen zur Verfügung gestellt. Diese Dienstleistungen können jederzeit ohne Frist eingestellt werden. 

    1.  

5. Vergütung

5.1 Die vereinbarte Vergütung (Nutzungsentgelt zuzüglich Steuern, Gebühren und Kosten) wird jeweils im Voraus für ein Nutzungsjahr berechnet.
Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

5.2 Stuco AG ist berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer die Vergütung ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.

5.3 Ist eine Benutzerzahl vereinbart und wird diese innerhalb der Vertragslaufzeit überschritten, so wird der Lizenznehmer mit Beginn des Monats, in dem die Änderung erfolgt, auf den dann für ihn gültigen Tarif umgestellt. Vom Lizenznehmer auf den alten Tarif bereits entrichtete Beträge werden bei der Abrechnung nach dem neuen Tarif angerechnet.

5.4 Falls sich die Vergütung (z.B. durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes) innerhalb eines Abrechnungszeitraumes ändert, ist Stuco AG berechtigt, die Vergütung für die Zeit von Beginn des Kalenderjahres bis zum Änderungszeitpunkt und vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Kalenderjahres gesondert abzurechnen.

5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist für den Lizenznehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

    1.  

6. Haftung

6.1 Die in der Software angebotenen Auswertungen, Übersichten und Datensätze dienen nur der Kontrolle und der Arbeitsorganisation des Lizenznehmers. Bei Lizenzierung von Schulungs-und Unterweisungsmodulen wird empfohlen, die erfolgreich durchgeführte Schulung/Unterweisung durch Verwendung der schriftlichen Zertifikate zu dokumentieren. Der Einsatz der Software entbindet den Lizenznehmer nicht von seinen gesetzlichen Pflichten zur Unterweisung und deren Dokumentation

6.2 Stuco AG übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Datensätze und haftet insbesondere nicht für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch Stuco AG oder einen Erfüllungsgehilfen oder für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Stuco AG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6.3 Die Haftung von Stuco AG für zugesicherte Eigenschaften und für Personenschäden oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6.4 Stuco AG behält sich ausdrücklich vor, die Software ganz oder teilweise ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung vorübergehend oder endgültig einzustellen.

6.5 Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde, ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Stuco AG liegende Webseiten (Hyperlinks), haftet Stuco AG nicht für den Inhalt der Webseiten.

6.6 Bei involvierten Fremdsystemen und Software wie: Mailversanddienste, Systeme zur Bereitstellung von Schnittstellendaten, Lizenznehmereigene Hardware usw. haftet Stuco AG nicht für die korrekte oder erwartete Funktionalität.

    1.  

7. Pflichten des Lizenznehmers

7.1 Der Lizenznehmer sichert zu, dass die an Stuco AG mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind und wird Stuco AG jeweils unverzüglich über Änderungen unterrichten und auf Anfrage die Richtigkeit mitgeteilter Daten bestätigen.

7.1 Der Lizenznehmer  verpflichtet sich ferner, Passwörter und sonstige Zugangsdaten, die ihm Stuco AG zum Zwecke des Zugangs zu der Software mitgeteilt hat, streng geheim zu halten und Stuco AG unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort und den sonstigen Zugangsdaten haben.

 

8. Datenschutz

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Er weiss, dass die von dem Lizenznehmer gespeicherten Daten möglicherweise von Dritten oder dem Provider eingesehen werden können und ist deshalb selbst für die Sicherung und Sicherheit der von ihm übermittelten und ins Internet gestellten Daten verantwortlich.

Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass für Test- und Entwicklungsumgebungen periodisch (wenn notwendig) Datenbankkopien oder Sicherungsfiles auf Server der Stuco AG oder deren Entwickler (LUM GmbH in Marburg) gezogen werden. Diese Datenbankkopien sind nach dem aktuellen Stand der Technik abgesichert. Die Lösungen und Datenbanken sind nur mit Login und Passwort erreichbar. Es werden keine Daten ausserhalb der CH/EU aufbewahrt

    1.  

9. Allgemeines

9.1 Für die Vertragsbeziehungen der Parteien gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche aus Verträgen mit Stuco AG ist Sitz von Stuco AG, d.h. zurzeit Herzogenbuchsee. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

 

Erklärung zum Datenschutz
 

Stuco AG erklärt, dass die MitarbeiterInnen, die mit den in diesem Vertrag genannten Aufgaben betraut sind, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze beachten und nach Massgabe dieser Gesetze verpflichtet wurden.

Auch andere als personenbezogene Daten, Vorgänge und Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die Stuco AG vom Lizenznehmer erhält oder Stuco AG – auch zufällig – zugänglich werden oder zur Kenntnis gelangen, dürfen Dritten nicht bekannt gegeben oder zugänglich gemacht oder auf andere Weise als vom Lizenznehmer vorgeschrieben be- oder genutzt werden. Hierzu zählen alle nicht öffentlichen Informationen, gleich in welcher Form sie vorliegen und ob sie ausdrücklich als vertraulich zu bezeichnen sind oder nicht, die Stuco AG oder dessen Personal im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen bekannt werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

Stuco AG verpflichtet sich, alle seine Mitarbeitenden, die zur Vertragserfüllung eingesetzt werden, darauf hinzuweisen, dass sie im Fall eines Verstosses gegen die vorgenannten Pflichten nicht nur mit dem Verbot der Einsatztätigkeit beim Lizenznehmer sondern auch mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.

Der Lizenznehmer erklärt, alle von Stuco AG erhaltenen Unterlagen und Tools nur für den vereinbarten Zweck zu benutzen und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.

 

07.06.2021, Stuco AG, 3360 Herzogenbuchsee