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Definiert die Grundanforderungen an Schutzhandschuhe.

Schutz gegen bakteriologische Risiken

Vollwertiger Chemikalienschutz. Die drei Buchstaben definieren drei Chemikalien für die eine Durchbruchzeit von mindestens 30 Minuten ermittelt wurde.
a = Methanol (Primäralkohol)
b = Azeton (Keton)
c = Azetonitril (Nitrilverbindung)
d = Dichlormethan (Chloriertes Paraffin)
e = Schwefelkohlenstoff (Schwefel mit organischer Verbindung)
f = Toluol (Aromatischer Kohlenwasserstoff)
g = Diethylamin (Amin)
h = Tetrahydrofuran (Heterozyklisch und Ätherverbindung)
i = Ethylazetat (Ester)
j = n-Heptan (Grenzkohlenwasserstoff)
k = Natriumhydroxid 40 % (Anorganische Lauge)
l = Schwefelsäure 96 % (Anorganische Säure)

Das Piktogramm «Geringe Chemikalienfestigkeit» oder «Wasserdichtigkeit» muss für die Handschuhe verwendet werden, die zwar den Penetrationstest bestehen, aber nicht bei mindestens drei Chemikalien der Definitionsliste eine Mindestdurchbruchszeit von 30 Minuten erreichen.

Diese Norm gilt für alle Arten von Handschuhen zum Schutz vor physischen oder mechanischen Verletzungen durch Abrieb, Klingen, Stiche oder Risse. Die Schutzfunktionen gegen mechanische Verletzungen wird mit einem Piktogramm und vier Ziffern (Leistungsindikatoren) angezeigt, sie weisen auf die jeweiligen Leistungstestergebnisse in Verbindung mit einem spezifischen Risiko hin.
a = Abriebfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
b = Schnittfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 5
c = Reissfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
d = Stichfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
Je höher die Nummer desto besser die Leistung, X = nicht geprüft

Diese Norm legt die thermischen Eigenschaften von Handschuhen zum Schutz vor Hitze und/oder Flammen fest. Die Art und der Grad der Schutzfunktion wird von einem Piktogramm und sechs Leistungsindikatoren in Verbindung mit spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Das Piktogramm «Hitze und Flamme» wird von einem sechsstelligen Zahlencode ergänzt:
a = Brandfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
b = Kontakthitzefestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
c = Konvektionshitzefestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
d = Strahlungshitzefestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
e = Kleine Schmelzmetallspritzer, Angabe = min. 0 max. 4
f = Grosse Schmelzmetallspritzer, Angabe = min. 0 max. 4
Je höher die Zahl desto besser die Leistung, X = nicht geprüft

Diese Norm gilt für Handschuhe, die zum Schutz vor ionisierender Stahlung und radioaktiver Kantaminierung vorgesehen sind. Die Art des Schutzes wird durch ein Piktogramm in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben.
Für den Schutz vor einer radioaktiven Kontaminierung muss der Handschuh flüssigkeitsdicht sein und die in der Norm EN 374 festgelegten Penetrationstests bestehen.

Für den Schutz vor einer ionisierenden Strahlung muss der Handschuh einen bestimmten Bleianteil enthalten, der als äquivalente Bleimenge angegeben wird. Jeder Handschuh muss mit dieser «äquivalente Bleimenge» gekennzeichnet sein.

Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis -50°C vorgesehen sind. Die Schutzfunktion gegen Kälte wird durch ein Piktogramm und drei Leistungsindikatoren in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigen schaften angegeben. Das Piktogramm «Kälterisiko» wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt:
a = Konvektionskältefestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
b = Kontaktkältefestigkeit, Angabe = min. 0 max. 4
c = Wasserfestigkeit, Angabe = min. 0 max. 1
Je höher die Zahl desto besser die Leistung, X = nicht geprüft